a. KRAD-Ausbildung
Fahrerlaubnisklassen A mit Unterklassen
und Mofa - Ausbildung
b. Pkw - Ausbildung
Fahrerlaubnisklassen B,B96 und BE
c. Lkw - Ausbildung
Fahrerlaubnisklassen C mit Unterklasse
CE mit Unterklasse
d. Traktor - Ausbildung
Fahrerlaubnisklasse T
Theorieausbildung
Mühlhausen, Tilesiusstr. 57: immer samstags
9.00 - 12.15 Uhr
Schlotheim, Krautgasse 21: immer montags und mittwochs
16.30 - 18.15 Uhr
Praxisausbildung
in Absprache mit Fahrschüler montags - samstags
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an, wenn der Fahranfänger in der Probezeit auffällig wurde.
Durchführungsorte : Mühlhausen und Schlotheim
Europaweite Festlegung, daß alle Berufskraftfahrer einer regelmäßigen Weiterbildung unterliegen.
Ab dem Stichtag, dem 10.09.2009, haben alle Berufskraftfahrer fünf Jahre Zeit, diese Kurse erstmalig zu besuchen. Anschließend wird alle fünf Jahre eine Auffrischung verlangt.
In 35 Stunden a 60 min wird das Wissen der Teilnehmer in fünf festgelegten Themengebieten ( Module ) aufgebessert. Grundsätzlich liegt die Weiterbildung in der Pflicht der Fahrer. Die erste Weiterbildung muß bis zum 10.09.2014 abgeschlossen sein.
Durchführungsorte der Weiterbildung: Mühlhausen und Schlotheim